Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 14:30
D. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage "Tiefbrunnen Löhlinschachen" der Gemeinde Bahlingen (LfU-Nr. 37)
Aktenzeichen: 3 S 166/14
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Der Antragsteller, der in Eichstetten ökologische Landwirtschaft betreibt, wendet sich gegen die Einbeziehung seiner Hofstelle in den Geltungsbereich einer Wasserschutzgebietsfestsetzung, unter anderem weil er sich gegenüber konventionellen Betrieben in der Umgebung benachteiligt sieht.